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Baustellenkoordination gem. BauKG
Als Bauherr tragen Sie gemäß Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) eine Vielzahl an Pflichten zur Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer auf Ihrer Baustelle. Wir unterstützen Sie dabei vollumfänglich – von der Planungsphase bis zur Ausführung – und übernehmen sämtliche Aufgaben der Projektleitung, Planungskoordination und Baustellenkoordination.
Mit Baumeister DI Paknehad & Partner GmbH erhalten Sie einen verlässlichen Partner, der Ihre gesetzlichen Verpflichtungen rechtssicher erfüllt und gleichzeitig für klare Abläufe, dokumentierte Prozesse und maximale Arbeitssicherheit sorgt.

Leistungen gemäß BauKG
Projektleiter gemäß BauKG
Wir vertreten die Interessen des Bauherrn und übernehmen die zentrale Verantwortung für:
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Wahrnehmung und Erfüllung der Bauherrnpflichten
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Überwachung der Einhaltung aller sicherheitsrelevanten Vorgaben
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Kommunikation mit Behörden, Unternehmen und Gewerken
Der Projektleiter stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben gemäß BauKG eingehalten und dokumentiert werden – damit Ihr Bauvorhaben problemlos abgewickelt werden kann.
Planungskoordinator
Bereits in der Planungsphase schaffen wir die Grundlage für eine sichere Baustelle und einen gesetzeskonformen Bauablauf. Unsere Leistungen umfassen:
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Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
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Erfassung und Bewertung sicherheitsrelevanter Risiken
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Koordination aller Beteiligten hinsichtlich Sicherheitsanforderungen
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Dokumentation der Sicherheitsmaßnahmen
Durch eine professionelle Sicherheitsplanung minimieren wir Risiken schon vor Baubeginn.
Baustellenkoordinator während der Ausführung
In der Bauphase übernehmen wir die vollständige sicherheitsrelevante Begleitung Ihres Projekts:
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Vorankündigung an das Arbeitsinspektorat und die BUAK
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Laufende Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
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Baustellenbegehungen
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Dokumentation aller Kontrollen und Maßnahmen in Protokollen
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Abstimmung mit allen beteiligten Firmen und Gewerken
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Sicherstellung der Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften
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Übergabe aller erforderlichen Unterlagen gemäß BauKG für spätere Arbeiten
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Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten (UfsA)
Damit sorgen wir für einen rechtssicheren Bauablauf, schützen Arbeitnehmer und minimieren Ihre Haftungsrisiken als Bauherr.


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