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Energieausweis – Pflicht & Besonderheiten

  • Anna König
  • 20. Nov. 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Der Energieausweis ist der „Reisepass“ eines Gebäudes. Er zeigt an, wie energieeffizient ein Gebäude ist und welche laufenden Energiekosten realistisch zu erwarten sind.


Er besteht aus zwei zentralen Kennzahlen:

  1. Heizwärmebedarf (HWB) – Wie viel Energie das Gebäude zum Heizen benötigt.

  2. Primärenergiebedarf (PEB) – Gesamte Energie, die bei der Bereitstellung notwendig ist (z. B. Fernwärme, Strom, Gas).


Je niedriger diese Werte, desto energieeffizienter ist das Gebäude – und desto besser stehen die Chancen auf niedrige Heizkosten.


Warum braucht man einen Energieausweis überhaupt?

Der Energieausweis ist in Österreich gesetzlich verpflichtend, wenn:

  • eine Wohnung verkauft wird

  • ein Haus vermietet wird

  • ein Gebäude neu errichtet wird

  • ein Umbau oder Zubau stattfindet

  • Förderungen beantragt werden

  • eine thermische Sanierung geplant ist


Wer als Verkäufer oder Vermieter keinen Energieausweis vorlegt, riskiert Verwaltungsstrafen, Schadenersatzforderungen oder sogar Probleme bei der Vertragserrichtung.


Was steht im Energieausweis? – Kennzahlen verständlich erklärt

Der Energieausweis enthält eine Vielzahl an Werten, die im Detail zeigen, wie gut oder schlecht ein Gebäude energetisch aufgestellt ist. Die wichtigsten davon:

1. Heizwärmebedarf (HWB)

Gibt an, wie viel Energie das Gebäude im Jahr zum Heizen benötigt.

Werte werden in kWh/m²a angegeben.


2. Primärenergiebedarf (PEB)

Zeigt die Gesamtenergie, die zur Bereitstellung der Heizung notwendig ist.


Beispiel: Fernwärme hat aufgrund des Erzeugungsaufwandes oft höhere Primärenergiekennzahlen, ist aber trotzdem ökologisch sinnvoll.


3. Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE)

Damit wird die Gesamtqualität des Gebäudes bewertet.

Ein fGEE von 1,0 ist Standard.

Alles darunter ist sehr gut (z. B. Passivhaus).


4. U-Werte der Bauteile

Der U-Wert beschreibt die Wärmedurchlässigkeit von Bauteilen:

  • Außenwand

  • Fenster

  • Dach

  • Kellerdecke

  • Türen

Je niedriger der U-Wert, desto besser ist die Dämmung.


5. Beschreibung der Heizungsanlage

Darin steht:

  • Art der Heizung (Gas, Fernwärme, Wärmepumpe)

  • Effizienz der Anlage

  • Warmwasseraufbereitung

  • ggf. Solaranlagen oder PV-Anlagen



Wie wird ein Energieausweis erstellt? – Der praktische Ablauf

Der Ablauf besteht aus 5 Schritten:

1. Unterlagen sammeln

Optimal sind:

  • Grundrisspläne

  • Schnitt / Ansicht

  • Baujahr

  • Angaben zu Fenster, Wand, Dach

  • Heizanlagendaten

Falls keine Pläne vorhanden sind, erstellen wir den Energieausweis anhand einer Vor-Ort-Begehung.


2. Bestandsaufnahme

Hier werden alle relevanten Bauteile analysiert:

  • Wandaufbau

  • Dachaufbau

  • Art der Fenster

  • Dicke der Dämmung

  • Qualität der Gebäudehülle


3. Berechnung nach OIB-Richtlinien

Die Berechnungen erfolgen nach den geltenden Bestimmungen der OIB-Richtlinien, angepasst an das jeweilige Bundesland.


4. Erstellung des Energieausweises

Wir erstellen:

  • Energieausweise  für Neubauten oder größere Renovierungen sowie

  • für Bestandsbauten

Beide Ausweise sind 10 Jahre gültig.


5. Übergabe & Beratung

Der Ausweis wird digital übermittelt (PDF). Auf Wunsch erhält der Kunde eine ausführliche Beratung – insbesondere bei:

  • Kaufentscheidungen

  • thermischer Sanierung

  • Dachgeschossausbauten

  • Zubauten & Umbauten

  • Förderanträgen


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