Energieausweis – Pflicht & Besonderheiten
- Anna König
- 20. Nov.
- 2 Min. Lesezeit
Der Energieausweis ist der „Reisepass“ eines Gebäudes. Er zeigt an, wie energieeffizient ein Gebäude ist und welche laufenden Energiekosten realistisch zu erwarten sind.
Er besteht aus zwei zentralen Kennzahlen:
Heizwärmebedarf (HWB) – Wie viel Energie das Gebäude zum Heizen benötigt.
Primärenergiebedarf (PEB) – Gesamte Energie, die bei der Bereitstellung notwendig ist (z. B. Fernwärme, Strom, Gas).
Je niedriger diese Werte, desto energieeffizienter ist das Gebäude – und desto besser stehen die Chancen auf niedrige Heizkosten.

Warum braucht man einen Energieausweis überhaupt?
Der Energieausweis ist in Österreich gesetzlich verpflichtend, wenn:
eine Wohnung verkauft wird
ein Haus vermietet wird
ein Gebäude neu errichtet wird
ein Umbau oder Zubau stattfindet
Förderungen beantragt werden
eine thermische Sanierung geplant ist
Wer als Verkäufer oder Vermieter keinen Energieausweis vorlegt, riskiert Verwaltungsstrafen, Schadenersatzforderungen oder sogar Probleme bei der Vertragserrichtung.
Was steht im Energieausweis? – Kennzahlen verständlich erklärt
Der Energieausweis enthält eine Vielzahl an Werten, die im Detail zeigen, wie gut oder schlecht ein Gebäude energetisch aufgestellt ist. Die wichtigsten davon:
1. Heizwärmebedarf (HWB)
Gibt an, wie viel Energie das Gebäude im Jahr zum Heizen benötigt.
Werte werden in kWh/m²a angegeben.
2. Primärenergiebedarf (PEB)
Zeigt die Gesamtenergie, die zur Bereitstellung der Heizung notwendig ist.
Beispiel: Fernwärme hat aufgrund des Erzeugungsaufwandes oft höhere Primärenergiekennzahlen, ist aber trotzdem ökologisch sinnvoll.
3. Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE)
Damit wird die Gesamtqualität des Gebäudes bewertet.
Ein fGEE von 1,0 ist Standard.
Alles darunter ist sehr gut (z. B. Passivhaus).
4. U-Werte der Bauteile
Der U-Wert beschreibt die Wärmedurchlässigkeit von Bauteilen:
Außenwand
Fenster
Dach
Kellerdecke
Türen
Je niedriger der U-Wert, desto besser ist die Dämmung.
5. Beschreibung der Heizungsanlage
Darin steht:
Art der Heizung (Gas, Fernwärme, Wärmepumpe)
Effizienz der Anlage
Warmwasseraufbereitung
ggf. Solaranlagen oder PV-Anlagen
Wie wird ein Energieausweis erstellt? – Der praktische Ablauf
Der Ablauf besteht aus 5 Schritten:
1. Unterlagen sammeln
Optimal sind:
Grundrisspläne
Schnitt / Ansicht
Baujahr
Angaben zu Fenster, Wand, Dach
Heizanlagendaten
Falls keine Pläne vorhanden sind, erstellen wir den Energieausweis anhand einer Vor-Ort-Begehung.
2. Bestandsaufnahme
Hier werden alle relevanten Bauteile analysiert:
Wandaufbau
Dachaufbau
Art der Fenster
Dicke der Dämmung
Qualität der Gebäudehülle
3. Berechnung nach OIB-Richtlinien
Die Berechnungen erfolgen nach den geltenden Bestimmungen der OIB-Richtlinien, angepasst an das jeweilige Bundesland.
4. Erstellung des Energieausweises
Wir erstellen:
Energieausweise für Neubauten oder größere Renovierungen sowie
für Bestandsbauten
Beide Ausweise sind 10 Jahre gültig.
5. Übergabe & Beratung
Der Ausweis wird digital übermittelt (PDF). Auf Wunsch erhält der Kunde eine ausführliche Beratung – insbesondere bei:
Kaufentscheidungen
thermischer Sanierung
Dachgeschossausbauten
Zubauten & Umbauten
Förderanträgen

